Sie haben einen Versicherungsvertrag abgeschlossen und sind davon ausgegangen, im Schadensfall problem- und komplikationslos eine Kostenübernahme zu erhalten. Doch nicht immer wird das Versicherungsrecht so umgesetzt, wie Sie es sich laut Versicherungsrecht erhoffen und von Ihrem Vertragspartner versichert bekamen. Doch im Schadensfall kommt es nicht selten dazu, dass Sie in eine Auseinandersetzung mit Ihrem Versicherer geraten und entweder eine hohe Eigenleistung erbringen oder sich mit einer geringeren als vertraglich vereinbarten Kostenübernahme zufriedengeben müssen. Um diese und ähnliche Probleme zu vermeiden, sollten Sie im Bedarfsfall juristische Beratung und Vertretung im Versicherungsrecht in Anspruch nehmen.
Ich bin Ihr erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht in Hamburg und habe mich auf versicherungsrelevante Fragen und Grundlagen spezialisiert. Dabei können Sie meine Dienstleistung in jedem Fall beauftragen, egal ob es sich bei Ihrer Versicherung um eine Kfz- oder Hausrat, um eine kapitalbildende oder für die Rente vorsorgende Versicherung handelt. Streitigkeiten bei der Rückabwicklung von Lebensversicherungen oder die strittige Kostenübernahme bei der Kfz-Versicherung können Sie positiv für sich klären, in dem Sie sich auf mich als spezialisierten Anwalt berufen und Ihrem Recht durch eine fundierte außergerichtliche Einigung oder die Vertretung vor einem ordentlichen Gericht Gehör verschaffen und sich vom Spezialisten vertreten lassen.